Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Mrs-Clean UG (haftungsbeschränkt), Schönwasserstr. 79, 47800 Krefeld, nachfolgend MC gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Verbrauchern gem. § 13 BGB. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Abweichende Vereinbarungen in getätigten Angeboten und/oder Verträgen haben Vorrang.

Zustandekommen des Vertrages


Die AGB von MC sind Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines rechtlich gültigen Vertrages. Die Vertragsvereinbarung bedarf der schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Form. Dabei reicht auch eine schriftliche bzw. mündliche Auftragsbestätigung durch MC nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber aus. Damit akzeptiert und bestätigt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. MC führt grundsätzlich nur Aufträge nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland durch.

Preise


Die Preise für Leistungen von MC unterliegen keinerlei tariflichen oder ähnlichen Bestimmungen. Preise und Preisvereinbarungen sind von MC frei wählbar. Es gelten die vereinbarten und auf der Rechnung ausgewiesenen Stundensätze oder Pauschalen. Preiserhöhungen oder Preisanpassungen sind jederzeit möglich. Ausgenommen hiervon ist ein laufender Auftrag. Jede angefangene Stunde wird im Viertelstundentakt (15 Minuten) berechnet. Über Preisveränderungen werden Auftraggeber ggf. informiert. Die Anfahrtskosten von MC sind in den Preisen enthalten und werden nicht extra in der Rechnungsstellung ausgewiesen. Wird MC an der termingerechten Ausführung des Auftrages seitens des Auftraggebers behindert, sei es durch Abwesenheit des Kunden zum vereinbarten Termin oder durch verspätete Stornierung des Auftrages, wird ein Entgelt in Höhe 70% des Auftragswertes berechnet.

Dienstaufhebung, Einstellung der Tätigkeit


MC kann jederzeit die Tätigkeiten einstellen. Gründe wären: Verstoß gegen behördliche Auflagen, gegen etwaige Richtlinien von Innungen oder ähnlicher Institutionen, auftretende Schwierigkeiten die eine weitere Arbeitsausführung nicht zulassen etc. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits geleisteten Tätigkeiten sind sofort vom Auftraggeber zu bezahlen. Bei Pauschalleistung ist sofort der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Ergibt sich erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag zu den vereinbarten Bedingungen unausführbar ist, so kann MC vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt.

Haftung und Gewährleistung


Sofern Leistungen, benötigte Betriebsmittel oder Produkte, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, durch Drittanbieter erbracht, vermittelt oder verwendet wurden, übernimmt MC keinerlei Haftung dafür. Für Produktmängel und Funktion der gelieferten Waren übernimmt MC keine Haftung. Für Produktgarantien sind generell die Hersteller verantwortlich. MC übernimmt keinerlei Haftung für Herstellergarantien. Für durch MC verursachte Schäden bei der Auftragsausführung (hierzu zählen ausschließlich, Sach-, Personen- und Transportschäden) haftet MC nur, wenn vom Kunden nachgewiesen werden kann, das der jeweilige Schaden tatsächlich durch MC verursacht wurde. Eine Gewährleistung für die erbrachten Reinigungsarbeiten aller Art besteht nur bis zum Tag der Abnahme (am Tag der Ausführung, bei umfangreicheren Aufträgen immer der letzte Tag der Ausführung) durch den Auftraggeber. Für Schäden an Wintergartendächern, welche nur durch Begehung gereinigt werden können, übernimmt MC keine Haftung, da mangelhafte Verlegung (unter Spannung, Passungenauigkeit) fast immer den Schadensgrund darstellt. Grundsätzlich sind die zu reinigenden Flächen MC frei zugängig zu machen. Rollos sind vom Auftraggeber in eine Position zu bringen, daß der Auftrag problemlos zu erfüllen ist. Sollte MC oder seine Mitarbeiter zum Zwecke der Reinigung selber Rollos bedienen oder Gegenstände forträumen, um sie herum reinigen oder über, unter oder nebenher greifen müssen, um Reinigungen durchführen zu können, so übernimmt MC keine Haftung für Schäden, die durch eine solche nicht vertragskonforme Tätigkeit entstehen. Jeglicher Schadensersatzanspruch, berechtigt oder nicht, ist bei Beendigung der Tätigkeit gegenüber dem Mitarbeiter zu erheben.

Sicherheitseinbehalt


Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

Termine


Termine bilden die Grundlage des Dienstleistungsvertrages und sind, einmal vereinbart, einzuhalten. Aus wichtigen Gründen können Termine geändert werden, wenn dies einem verantwortlichen Mitarbeiter von MC mindestens 12 Stunden vorher telefonisch mitgeteilt wird. Eine Mitteilung auf einer Mailbox oder einem Anrufbeantworter gelten als nicht erhalten. Bei kurzfristigeren Terminänderungen kann MC Schadensersatz für den Verdienstausfall geltend machen, so MC keine Möglichkeit hatte, dieses Terminfenster erneut zu belegen. Dies gilt auch, wenn eine Terminänderung erst vor Ort nach erfolgter Anfahrt notwendig wird. In diesem Falle ist immer mindestens die Anfahrtsgebühr in Höhe von 0,60 EUR / KM zu erstatten.

Zahlungsweise und Zahlungsverzug


Die Rechnung für die durch MC erbrachten Leistungen kann wahlweise bar oder per Überweisung erfolgen. Bei bargeldloser Zahlung wird wird ein Aufschlag von €10,00 je Auftrag erhoben und dem Auftraggeber eine Frist von 7 Tagen (nicht Werktage) zur Begleichung der Rechnung gewährt. Dabei gilt das Buchungsdatum des Zahlungseinganges auf dem Konto von MC. Nach Ablauf der Frist ist MC berechtigt ohne zu mahnen beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid zu veranlassen. Bei ausbleibender Zahlung ist MC weiterhin berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Dies gilt auch für bereits angezahlte Teilleistungen (in zuvor gestellten Rechnungen), wenn der Rechnungsendbetrag bereits überfällig ist. Die Aufrechnung gegen Forderungen des Auftraggebers an MC ist unzulässig.

Vertragsstornierung / Vertragsablehnung / Vertragsende


Eine Stornierung des Auftrages hat bis spätestens 2 Werktage vor Beginn der ersten Arbeitsstunde zu erfolgen. Andernfalls wird von MC ein Entgelt in Höhe 70% des Auftragswertes berechnet. MC lehnt grundsätzlich alle Aufträge ab, die gegen Recht und Sitte verstoßen, spezieller Auflagen und Genehmigungen bedürfen und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auszuführen wären. Ohne sofortige Reklamationen nach Fertigstellung der Arbeit erkennt der Kunde die erbrachte Leistung von MC im vollen Umfang an und das Vertragsverhältnis zwischen MC und seinem Auftraggeber gilt als "ordentlich" beendet. Danach erlischt jeglicher Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber MC.

Datenschutz


Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 6 EU-DSGVO) zulässig, elektronisch gespeichert und verwaltet werden. (Siehe auch Datenschutz)

Geltendes Recht


Für diese Geschäftsbedingungen und den Geschäftsbeziehungen zwischen MC und seinen Auftraggebern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere Rechte und das Internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen und finden keine Anerkennung. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.